Herzrhythmusstörung – Defibrillator für den Neustart

Auch wenn die automatisierte externe Defibrillation durch Laien keinesfalls die Aufgaben des Rettungsdienstes ersetzen kann, verkürzt sie die Zeitspanne zwischen dem Auftreten einer lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörung und dem Eintreffen professioneller Hilfe und erhöht dadurch die Überlebenswahrscheinlichkeit. Die Ansicht der Bundesärztekammer teilen Dr. Caroline Berndt und Dr. Jochen Buchholz, elektrophysiologische Oberärzte am Alfried Krupp Krankenhaus in Essen.

In der westlichen Welt gehört der plötzliche Herztod zu den häufigsten Todesursachen. Allein in Deutschland sterben etwa 100.000 Personen jährlich daran, in den USA sind es sogar 450.000 Menschen.

Der plötzliche Herztod lässt sich auf unterschiedliche Ursachen zurückführen, wie beispielsweise Herzinfarkt oder Herzmuskelschwäche. Schließlich führen aber in mehr als 90 Prozent der Fälle bösartige Herzrhythmusstörungen ( sogenanntes „Kammerflimmern“) aus der linken Herzkammer zum plötzlichen und unerwarteten Tod.

Die dramatisch schlechte Überlebensrate bei einem solchen Herz-Kreislauf-Stillstand beträgt 3 bis 10 Prozent. Durch die sofortige Defibrillation – Rhythmisierung der Herzaktion durch Abgabe eines elektronischen Schocks – der bösartigen Herzrhythmusstörung kann sie deutlich verbessert werden. Dabei gilt folgende Faustregel:

Herzrhythmusstörung: Was tun?

Je früher die Defibrillation nach dem Ereignis stattfindet, desto höher sind die Überlebenschancen. Erste, oft nicht reversible Hirnschäden treten bereits nach nur fünf Minuten Kreislaufstillstand auf. Mit jeder Minute Verzögerung der Wiederbelebung steigt die Sterblichkeitsrate um 7 bis 10 Prozent.

Seit einigen Jahren erlaubt es eine neue Technik auch medizinischen Laien, lebensrettende Maßnahmen mittels eines automatisierten externen Defibrillators (sogenannter „AED“) durchzuführen. Dank einer automatischen Diagnosefunktion können diese Geräte bei einem bewusstlos aufgefundenen Menschen eine lebensbedrohliche Herzrhythmusstörung erkennen und gegebenenfalls aufheben. Um eine möglichst frühzeitige, lebensrettende Defibrillation tätigen zu können und somit das Intervall bis zur Versorgung des lebensbedrohlich erkrankten Herzpatienten durch Rettungsdienst und Notarzt zu verkürzen, werben seit 2001 alle namhaften Hilfsorganisationen für den Einsatz von AED auch im öffentlichen Umfeld (Flughäfen, Bahnhöfe etc.).

Der Einsatz dieser Geräte durch Laien im Rahmen der Ersten Hilfe ist rechtlich unbedenklich.

Es ist daher grundsätzlich zu begrüßen, wenn in diesem Marktsegment neue und innovative Produkte helfen, die Überlebenschancen von Patienten mit ambulant erlittenem Kreislaufstillstand zu verbessern.

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