Die Einbruchsstatistiken in Deutschland sinken in den letzten Jahren kontinuierlich. Dies hängt sicherlich auch mit der Tatsache zusammen, dass immer mehr Menschen sich dafür entscheiden, Ihr Hab und Gut mit moderner Sicherheitstechnik zu schützen. Vor allem Unternehmer gehen gern auf Nummer sicher und installieren nicht nur eine Alarmanlage, sondern auch ein Videoüberwachungssystem. Die ALMAS INDUSTRIES AG aus Mannheim weiß aus Erfahrung: Offen angebrachte Kameras helfen nicht nur bei der Täteridentifizierung, sondern schrecken viele potenzielle Einbrecher bereits vor der Tat ab.
Eine moderne Videoüberwachung muss allerdings an die rechtlichen Regelungen in Deutschland bezüglich Datenschutz und Wahrung der Privatsphäre angepasst werden. Dementsprechend ist es nicht überall erlaubt, Videokameras zu platzieren. Ebenso muss man die Vorgaben bezüglich des Umgangs mit den so gesammelten Daten einhalten. Dank ihrer langjährigen Erfahrungen im Bereich Sicherheitstechnik für Unternehmen weiß die ALMAS INDUSTRIES AG genau, worauf es im Falle einer Videoüberwachung ankommt.
Sicheres Videoüberwachungssystem der ALMAS INDUSTRIES AG
Gesetzlich handelt es sich bei einem Gewerbegrundstück um Ihr persönliches Eigentum. Aus diesem Grund sind Sie generell dazu berechtigt, Videokameras auf dem Grundstück anzubringen. Allerdings haben Sie kein Recht, öffentlichen Raum oder die Grundstücke anderer zu filmen. Das bedeutet, Sie dürfen nicht die Straße oder die Gehwege um Ihr Unternehmen herum aufnehmen. Gleiches gilt auch für die Grundstücke von Nachbarn oder gemeinsam mit Nachbarn genutzte Flächen, wie beispielsweise eine gemeinsame Einfahrt. Die ALMAS INDUSTRIES AG aus Mannheim rät Ihnen außerdem dazu, die Privatsphäre Ihrer Mitarbeiter nicht zu verletzen. Prinzipiell können Sie Ihre Mitarbeiter an Ihren Arbeitsplätzen filmen. Allerdings sollten Sie, wenn Sie Ihr Videosystem nur zur Sicherung des Gebäudes installieren möchten, lieber davon absehen, Ihre Angestellten am Arbeitsplatz zu stark in den Fokus zu nehmen. Viele Mitarbeiter fühlen sich in einer solchen Situation unwohl und beobachtet. In keinem Fall aber dürfen Sie Videokameras in Toiletten, Sanitärräumen, Umkleiden oder Pausenräumen einrichten. Dies wäre ein massiver Eingriff ins Persönlichkeitsrecht Ihrer Mitarbeiter
Daten sammeln oder löschen? ALMAS INDUSTRIES informiert
Was ist zu tun mit den nun gewonnenen Videoaufnahmen? Dürfen diese langfristig gespeichert werden oder sollte man sie so schnell wie möglich wieder löschen? Die rechtliche Regelung ist in dieser Frage leider recht ungenau. Die Aufsichtsbehörden geben eine Empfehlung von 48–72 Stunden an, wenn es um die Speicherdauer von Überwachungskameras geht. Allerdings handelt es sich hierbei eben nur um eine Empfehlung. Die DSGVO gibt hingegen gar keine feste Stundenangabe an, sondern besagt lediglich, dass es bei der Löschung der Daten auf eine Interessensabwägung ankommt. Insofern gibt es keine offizielle Regelung. Die ALMAS INDUSTRIES AG empfiehlt Ihnen trotzdem, die Videoüberwachungsaufnahmen nicht länger als nötig zu speichern.
Nach einem Einbruch oder anderen Verbrechen sind Sie selbstverständlich im Recht, wenn Sie die Videoaufnahmen der Polizei zur Verfügung stellen und diese sie zum Bestandteil der Ermittlungen macht. Was Sie jedoch nicht dürfen, ist, die Aufnahmen selbstständig zu veröffentlichen, beispielsweise um eine öffentliche Suchinitiative auf den Täter zu starten. Denn auch der Täter hat ein Selbstbestimmungsrecht am eigenen Bild. Veröffentlichen Sie dies, kann das rechtliche Folgen für Sie haben.
Privatsphäre dank Sicherheitstechnik von ALMAS INDUSTRIES AG
Bei einigen unserer Lösungen, wie beispielsweise der Live-Täter-Ansprache, wird ein ausgelöster Alarm an unsere Notrufzentrale weitergeleitet und die dort arbeitenden Mitarbeiter der ALMAS INDUSTRIES AG haben Zugriff zu den in Ihrem Unternehmen installierten Kameras. Bedeutet das, dass wir theoretisch Ihr Unternehmen bei Tag und Nacht ausspionieren können?
Keine Sorge, das ist nicht der Fall. Die geschulten Mitarbeiter der ALMAS INDUSTRIES AG haben erst dann Zugriff auf Ihr Überwachungssystem, wenn Ihre Alarmanlage scharf gestellt ist und dann ausgelöst wird. In einem solchen Fall sind wir rund um die Uhr für Sie zur Stelle. Aber unsere Mitarbeiter haben keine Option, Ihr Tagesgeschäft im Einzelnen nachzuverfolgen.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Videoüberwachung oder einem anderen Bereich der Sicherheitstechnik? Wir von der ALMAS INDUSTRIES AG aus Mannheim teilen gern unsere Erfahrungen mit Ihnen. Für eine ausführliche Beratung zu einem für Ihr Unternehmen passendes Sicherheitssystem kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder unsere Hotline unter +49 621 842 528 – 0.